Die Marke Lamborghini – wer steckt dahinter?

Ferruccio Lamborghini

Wer an Luxus denkt, hat nicht nur Gold und Schmuck im Kopf, sondern auch Automarken wie Bugatti, Rolls Royce oder Lamborghini. Es sind die meist begehrtesten Fahrzeugmarken der Welt. Aber aus vielerlei Gründen sind die meisten von ihnen nur noch ein Teil eines großen Autokonzerns und könnten alleine kaum existieren. Zu teuer wäre die Produktion, zu teuer die Entwicklung. Wer gehört zu wem?

Lamborghini

Das Ruder des Lamborghini-Konzern im Firmensitz in Sant´Agata Bolognese in Italien hat die VW-Tochter Audi übernommen – seitdem geht es mit der Marke immer stetig bergauf. Seit 1998 verbesserte sich die Qualität der Luxusautos, was zu neuen Absatzrekorden des Sportwagens führte. Angefangen hatte der Bau der Luxusmarke Lamborghini allerdings aber mit Ferruccio Lamborghini. Er war Visionär, ein nüchterner Geschäftsmann und vor allem ein Mann vom Land. Er kam 1916 auf einem Bauerngehöft in der Nähe von Modena zur Welt. Er liebte schnelle Automobile und gründete die Sportwagenmarke Lamborghini. Ferruccio Lamborghini (1916 – 1993) gilt auch heute noch als eine der schillernden, aber vor allem als einer der ganz Großen italienischen Unternehmer des 20. Jahrhunderts.

Mehr Infos Über Lamborghinis gibts auf www.lamborghini-gallardo.ch

Die Eigentümer von Automobili Lamborghini

1963 – 1970 war Lamborghini-Eigentümer der Gründer selbst – Ferruccio Lamborghini

1971 – Anteile des Konzerns kaufte der Schweizer Georges-Henri Rosetti

1972 – Gemeinsame Eigentümer: Ferruccio Lamborghini und Georges-Henri Rosetti

1973 – Ferrucio Lamborghini verkauft seine Anteile an den Schweizer Rene Leimer

1974 – Gemeinsame Eigentümer: Rene Leimer und Georges-Henri Rosetti

1978 – Wegen Liquiditätsproblemen wurde ein Verwalter eingesetzt (Dr. Alessandro Artese)

1979 – 1980 Keine Eigentümerschaft, das Unternehmen wird durch die italienische Regierung verwaltet

1981 – 1986 Eigentümer: Mimran Industrial Group

1987 – 1992 Eigentümer: Chrysler Cooperation Detroit

1993 – 1997 Eigentümer: Indonesische MegaTech

Seit 1998 –  Eigentümer: Audi AG Ingolstadt

Bentley

Bentley ist ein britischer Automobilkonzern sowie offizieller Hoflieferant des britischen Königshauses. Bentley ist seit 1998 ein Teil des Volkswagen Konzerns. Viele Jahre zuvor war Bentley nur der Name für eine geringfügig modifizierte Pkw-Marke von Rolls-Royce, nachdem 1931 Rolls-Royce Ltd. die damalige Automobilfabrik Bentley Motors Ltd. übernommen hatte.

Rolls-Royce

Absolutes Synonym für Luxus ist der Rolls-Royce. Der Ursprung der Rolls-Royce Motor Cars Ltd. lag im Bau von Elektroanlagen und Kränen. Seit 2000 gehört das Unternehmen zum BMW-Konzern, der schon seit 1995 an Rolls-Royce seine Motoren anliefert.

Ferrari

Ein Ferrari-Sportwagen gehört genauso untrennbar zu Italien wie Espresso und Pizza. Das Unternehmen wurde vom ehemaligen Rennfahrer Enzo Ferrari im Jahre 1947 gegründet und gehörte heute dem Fiat Chrysler Automobiles-Konzern. Nach dem Börsengang 201 wurden zehn Prozent der Aktien an die Börse verkauft, die restlichen 80 Prozent an die Aktionäre von FCA ausgegeben. Zehn Prozent an Ferrari behielt Enzo Ferraris Sohn Piero Ferrari.

Geely

Geely ist ein chinesisches Unternehmen und ein riesiger Automobil- und Motorradhersteller mit Firmensitz in Hangzhou. Es ist das größte Automobilunternehmen in China. Der Firmenname bedeutet „Glück bringende Automobile“. 2010 kaufte Geely den Volvo-Automobilkonzern für rund 1,8 Milliarden US-Dollar.

Infiniti

Der japanische Automobilhersteller Nissan hat die Luxusklasse Infinity, die zwar in Deutschland noch nicht so bekannt, aber in Amerika schon seit rund 20 Jahren bekannt und etabliert ist.

Wenn die Abenteuerlust verblasst und die Sehnsucht nach der Heimat wächst

http://youtu.be/JFR5JEFJnSM

Probleme von Auswanderern

Zu den attraktivsten und erfolgreichsten Ländern der Welt gehört die Schweiz. Als Nummer Eins auf der Auswanderungs- und Innovationsliste wird sie um die Neutralität, um die direkte Demokratie und die politische Stabilität von vielen andern Staaten beneidet.

Darüber hinaus gibt es noch mehr Grundpfeiler – wie das Bildungssystem, Lebensqualität und die Rechtssicherheit, die das Leben in der Schweiz scheinbar so lebenswert macht. Kein Wunder also, wenn in den letzten Jahren die Zahl der Einwanderer in der Schweiz stattlich angewachsen ist.
All die schönen Vorteile in einem neuen Land – arbeiten und dort leben, wo andere Urlaub machen. Nicht immer verwirklicht sich der Traum. Es gehen auch viele wieder zurück. Zurück in die alte Heimat und raus aus der vermeintlichen Fremde.

Die Gründe für einen Rückzug sind das Heimweh nach der Heimat, nach bekannten Riten und Bräuchen, die Sehnsucht nach der Familie – nach Oma und Opa und die Sehnsucht nach den alten sozialen Kontakten. Während vor einigen Jahren die Rückkehrwilligen trotz dieser auftauchenden Probleme im „neuen“ Land blieben, wuchs mittlerweile sehr rasch das Interesse an einer Rückkehr. Dabei spielt es keine Rolle, in welches Land man ausgewandert ist. Zurück bleiben der Frust über eine nicht geglückte Integration, der Frust fehlender sozialer Kontakte und der Frust über das Verblassen von Abenteuerlust. Man hat es einfach nicht geschafft.

Auswandern – richtig planen

Ich will da leben, wo andere Urlaub machen – wer möchte das nicht? Wer aber ohne eine angemessene Rücklage umzieht, wird in seinem neuen Land eine harte Zeit durchleben. Da kommen Sorgen und Existenzängste, die einem niemand abnehmen kann. Viele scheitern schon nach wenigen Monaten, gerade am Anfang der Auswanderung: Geld für Wohnung, Geld für Kaution, Geld für die Lebenshaltungskosten. All das muss bis zum ersten Gehalt/ Lohn verfügbar sein. Auf keinen Fall ohne finanzielle Rücklagen und ohne festen Arbeitsplatz bzw. –vertrag auswandern. Egal wohin.

Die Sprache kann ich auch im Land selbst lernen – doch meist kommt es anders. Denn es sind genug andere Sachen zu lernen. Und deshalb sollte man die neue Sprache des Auswanderungslandes schon vor dem Umzug erlernen. Wer als Rentner in ein fremdes Land zieht, ist nicht auf die Sprache angewiesen, will man sich aber integrieren und ist Arbeitnehmer im Ausland, der wird es schwer haben ohne Sprachkenntnisse.

Wer einen Vorschuss vom neuen Arbeitgeber braucht
– darf sich über Unverständnis nicht wundern. Nicht immer bringt der neue Chef Verständnis für die Situation eines Auswanderers auf. Daher gilt es vorher abzuklären, mit welchen Kosten man anfangs rechnen muss und mit welchen Mitteln sie abgedeckt werden sollen.

Wenn nichts mehr geht – dann geht es zurück in die Heimat. Aber auch das will geplant sein und auch dazu braucht man Geld. Daher ist es ratsam, zurückzukehren, solange man es ohne Probleme kann. Wer es bis aufs letzte in der neuen Heimat ausreizt, dem wird am Ende auch noch das Geld für die Rückreise fehlen…

Doppelbesteuerung – auch in der Schweiz trifft es die US-Bürger

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Freie Entscheidungen für freie Menschen – dafür steht die Schweiz, die über wunderschöne bezaubernde Landschaften verfügt, EU-unabhängig ist und für einige auch das Steuerparadies bedeutet, das sie suchen. Gründe genug für viele Auswanderer, die in fremden Welten ihre neue Heimat suchen, in das eidgenössische Land zu ziehen. Aber es gibt auch andere Gründe, die oftmals mit einem besseren Job oder einer vorübergehenden Berufsphase zu tun haben. Aber nicht für alle, die in ein fremdes Land umgesiedelt sind, lässt es sich zwischenzeitlich steuerlich im Ausland so schwer leben wie für Amerikaner.

Das Leben der US-Bürger im Ausland und in der Schweiz ist kompliziert geworden. Denn die amerikanische Regierung hat beschlossen rigoros gegen Steuersünder im Ausland, vorzugehen. Tausende Amerikaner haben zwischenzeitlich ihren zur Last gewordenen amerikanischen Pass abgegeben.

Hintergrund für diese Entwicklung ist ein neues Gesetz der amerikanischen Regierung: Mit dem Foreign Account Tax Compliance Act (Fatca) wollen die US-Behörden die Steuerhinterziehung von amerikanischen Bürgern verhindern. Damit schreibt Fatca einen automatischen Informationsaustausch vor, der so vonstattengehen soll: Jede Finanzinstitution (Bank, Sparkasse) weltweit soll Informationen über Einkommen sowie Vermögen ihrer amerikanischen Kunden an die amerikanische Steuerbehörde weiterleiten. Hält sich eine Bank nicht an diesen Austausch, müsste sie 30 Prozent Steuern auf alle Geldflüsse aus den USA zahlen. Der Verwaltungsaufwand ist den Banken viel zu groß und deshalb lehnen sie US-Bürger als Kunden ab. Kein Wunder also, dass diese Entscheidung auch viele amerikanische Bürger im Ausland trifft, die ehrlich und hart arbeiten, mit Steuerhinterziehung nichts am „Hut“ haben und ihre Steuern im ausgewanderten Land zahlen. Sie sind betroffen. Betroffen von der Doppelbesteuerung des amerikanischen Fiskus.

Einige kehren in ihr Heimatland Amerika zurück, weil das neue Gesetz und die Regeln das Arbeiten im Ausland unmöglich machen. Andere fühlen sich verpflichtet, die Steuererklärung auszufüllen und wieder andere geben ihren Pass zurück: Die Alternative kostet 450 Dollar sowie 15 Prozent Ausbürgerungssteuer. Das ist nicht viel, aber ein hoher Preis für eine Auswanderung, die am Ende zur Ausbürgerung wird …

In der Schweiz leben – worauf es ankommt

Auswandern – ein Traum vieler Menschen. Manche trauen sich, andere nicht. Die meisten jedoch, die sich für einen Neuanfang in einem fremden Land entscheiden, wählen die Schweiz als Ziel und damit ist die Schweiz noch immer an erster Stelle und gehört damit zu den beliebtesten Auswanderungsländern der Welt.

Kein Wunder, das Alpenland bietet auf Sicht die günstigsten Lebensumstände und so manch einer lässt sich gerne von den hohen Löhnen und Gehältern in der Schweiz anlocken. Das Bruttogehalt eines Schweizer Arbeitnehmers liegt durchschnittlich bei 6.000 Schweizer Franken (rund. 5.000 Euro) monatlich und ist wesentlich höher als in Deutschland (rund 3.400 Euro).

Aber die Schweiz ist wegen ihrer niedrigeren Steuern und Abgaben beliebt – dank eines einfachen Steuersystems. Allerdings: Die Lebenshaltungskosten der Schweiz liegen in vielen Gebieten über 50 Prozent höher als in Deutschland und im EU-Durchschnitt und ein Teil der finanziellen Vorteile werden durch höhere Lebenshaltungskosten wieder aufgezehrt. Die Mieten sind in der Schweiz besonders hoch und jeder sollte sehr gut vorher planen und kalkulieren, was von seinem höheren Einkommen am Monatsende übrig bleibt.

Und trotzdem: Für die Schweiz als Auswanderungsziel entscheiden sich die meisten. Besonders Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler verlegen ihre Berufstätigkeit gerne in die Schweiz. Auch Superreiche kommen gerne in das Alpenland – ins Steuerparadies. Denn wer dort nicht berufstätig ist, kann einfach die Pauschalbesteuerung beantragen. Das heißt für die Höhe der Steuern ist dann nicht das Einkommen ausschlaggebend, sondern nur die Lebenshaltungskosten.
Gerade die Pauschalsteuer hat viele Superreiche angelockt, was Widerstand unter den Schweizern hat wachsen lassen. Und so haben seit dem Jahr 2009 drei Kantone (Schaffhausen und Appenzell, Zürich, Ausserrhoden) das Privileg der Pauschalsteuer für Ausländer durch eine Volksabstimmung wieder abgeschafft.

 

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Nachteile und Stolperfallen

Es ist für einen Ausländer sehr schwer, in der Schweiz Fuß zu fassen. Wer hierher kommt, muss sich nach der Anmeldung im neuen Wohnort schnellstmöglich um einen Arbeitsplatz kümmern. Dafür bleiben drei Monate Zeit. Sollte dies nicht gelingen, kann man die Aufenthaltsbewilligung auf maximal ein Jahr verlängern lassen.

Wie lange man sich in der Schweiz aufhalten darf, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag. Ist dieser beispielsweise auf zehn Monate befristet, bekommt man eine Bewilligung für den Aufenthalt nur für diese zehn Monate. Wer nicht zum Arbeiten in die Schweiz geht, wer also seinen Lebensabend dort verbringen möchte oder auch nur deshalb dort leben möchte, weil es sich dort scheinbar besser leben lässt, muss Folgendes nachweisen:

Notwendige finanzielle Mittel. Diese sind vorhanden, wenn sichergestellt ist, dass während des Aufenthalts in der Schweiz keine Sozialhilfeleistungen bezogen werden. Daher werden als Nachweis akzeptiert: Bargeld, Bankguthaben, Verpflichtungserklärung, Reisekrankenversicherung (Mindestdeckung 30.000 EUR) oder Bankgarantie einer schweizerischen Bank oder anderweitige vergleichbare Sicherheiten.