Doppelbesteuerung – auch in der Schweiz trifft es die US-Bürger

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Freie Entscheidungen für freie Menschen – dafür steht die Schweiz, die über wunderschöne bezaubernde Landschaften verfügt, EU-unabhängig ist und für einige auch das Steuerparadies bedeutet, das sie suchen. Gründe genug für viele Auswanderer, die in fremden Welten ihre neue Heimat suchen, in das eidgenössische Land zu ziehen. Aber es gibt auch andere Gründe, die oftmals mit einem besseren Job oder einer vorübergehenden Berufsphase zu tun haben. Aber nicht für alle, die in ein fremdes Land umgesiedelt sind, lässt es sich zwischenzeitlich steuerlich im Ausland so schwer leben wie für Amerikaner.

Das Leben der US-Bürger im Ausland und in der Schweiz ist kompliziert geworden. Denn die amerikanische Regierung hat beschlossen rigoros gegen Steuersünder im Ausland, vorzugehen. Tausende Amerikaner haben zwischenzeitlich ihren zur Last gewordenen amerikanischen Pass abgegeben.

Hintergrund für diese Entwicklung ist ein neues Gesetz der amerikanischen Regierung: Mit dem Foreign Account Tax Compliance Act (Fatca) wollen die US-Behörden die Steuerhinterziehung von amerikanischen Bürgern verhindern. Damit schreibt Fatca einen automatischen Informationsaustausch vor, der so vonstattengehen soll: Jede Finanzinstitution (Bank, Sparkasse) weltweit soll Informationen über Einkommen sowie Vermögen ihrer amerikanischen Kunden an die amerikanische Steuerbehörde weiterleiten. Hält sich eine Bank nicht an diesen Austausch, müsste sie 30 Prozent Steuern auf alle Geldflüsse aus den USA zahlen. Der Verwaltungsaufwand ist den Banken viel zu groß und deshalb lehnen sie US-Bürger als Kunden ab. Kein Wunder also, dass diese Entscheidung auch viele amerikanische Bürger im Ausland trifft, die ehrlich und hart arbeiten, mit Steuerhinterziehung nichts am „Hut“ haben und ihre Steuern im ausgewanderten Land zahlen. Sie sind betroffen. Betroffen von der Doppelbesteuerung des amerikanischen Fiskus.

Einige kehren in ihr Heimatland Amerika zurück, weil das neue Gesetz und die Regeln das Arbeiten im Ausland unmöglich machen. Andere fühlen sich verpflichtet, die Steuererklärung auszufüllen und wieder andere geben ihren Pass zurück: Die Alternative kostet 450 Dollar sowie 15 Prozent Ausbürgerungssteuer. Das ist nicht viel, aber ein hoher Preis für eine Auswanderung, die am Ende zur Ausbürgerung wird …

In der Schweiz leben – worauf es ankommt

Auswandern – ein Traum vieler Menschen. Manche trauen sich, andere nicht. Die meisten jedoch, die sich für einen Neuanfang in einem fremden Land entscheiden, wählen die Schweiz als Ziel und damit ist die Schweiz noch immer an erster Stelle und gehört damit zu den beliebtesten Auswanderungsländern der Welt.

Kein Wunder, das Alpenland bietet auf Sicht die günstigsten Lebensumstände und so manch einer lässt sich gerne von den hohen Löhnen und Gehältern in der Schweiz anlocken. Das Bruttogehalt eines Schweizer Arbeitnehmers liegt durchschnittlich bei 6.000 Schweizer Franken (rund. 5.000 Euro) monatlich und ist wesentlich höher als in Deutschland (rund 3.400 Euro).

Aber die Schweiz ist wegen ihrer niedrigeren Steuern und Abgaben beliebt – dank eines einfachen Steuersystems. Allerdings: Die Lebenshaltungskosten der Schweiz liegen in vielen Gebieten über 50 Prozent höher als in Deutschland und im EU-Durchschnitt und ein Teil der finanziellen Vorteile werden durch höhere Lebenshaltungskosten wieder aufgezehrt. Die Mieten sind in der Schweiz besonders hoch und jeder sollte sehr gut vorher planen und kalkulieren, was von seinem höheren Einkommen am Monatsende übrig bleibt.

Und trotzdem: Für die Schweiz als Auswanderungsziel entscheiden sich die meisten. Besonders Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler verlegen ihre Berufstätigkeit gerne in die Schweiz. Auch Superreiche kommen gerne in das Alpenland – ins Steuerparadies. Denn wer dort nicht berufstätig ist, kann einfach die Pauschalbesteuerung beantragen. Das heißt für die Höhe der Steuern ist dann nicht das Einkommen ausschlaggebend, sondern nur die Lebenshaltungskosten.
Gerade die Pauschalsteuer hat viele Superreiche angelockt, was Widerstand unter den Schweizern hat wachsen lassen. Und so haben seit dem Jahr 2009 drei Kantone (Schaffhausen und Appenzell, Zürich, Ausserrhoden) das Privileg der Pauschalsteuer für Ausländer durch eine Volksabstimmung wieder abgeschafft.

 

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Nachteile und Stolperfallen

Es ist für einen Ausländer sehr schwer, in der Schweiz Fuß zu fassen. Wer hierher kommt, muss sich nach der Anmeldung im neuen Wohnort schnellstmöglich um einen Arbeitsplatz kümmern. Dafür bleiben drei Monate Zeit. Sollte dies nicht gelingen, kann man die Aufenthaltsbewilligung auf maximal ein Jahr verlängern lassen.

Wie lange man sich in der Schweiz aufhalten darf, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag. Ist dieser beispielsweise auf zehn Monate befristet, bekommt man eine Bewilligung für den Aufenthalt nur für diese zehn Monate. Wer nicht zum Arbeiten in die Schweiz geht, wer also seinen Lebensabend dort verbringen möchte oder auch nur deshalb dort leben möchte, weil es sich dort scheinbar besser leben lässt, muss Folgendes nachweisen:

Notwendige finanzielle Mittel. Diese sind vorhanden, wenn sichergestellt ist, dass während des Aufenthalts in der Schweiz keine Sozialhilfeleistungen bezogen werden. Daher werden als Nachweis akzeptiert: Bargeld, Bankguthaben, Verpflichtungserklärung, Reisekrankenversicherung (Mindestdeckung 30.000 EUR) oder Bankgarantie einer schweizerischen Bank oder anderweitige vergleichbare Sicherheiten.