Auswandern – ein Traum vieler Menschen. Manche trauen sich, andere nicht. Die meisten jedoch, die sich für einen Neuanfang in einem fremden Land entscheiden, wählen die Schweiz als Ziel und damit ist die Schweiz noch immer an erster Stelle und gehört damit zu den beliebtesten Auswanderungsländern der Welt.
Kein Wunder, das Alpenland bietet auf Sicht die günstigsten Lebensumstände und so manch einer lässt sich gerne von den hohen Löhnen und Gehältern in der Schweiz anlocken. Das Bruttogehalt eines Schweizer Arbeitnehmers liegt durchschnittlich bei 6.000 Schweizer Franken (rund. 5.000 Euro) monatlich und ist wesentlich höher als in Deutschland (rund 3.400 Euro).
Aber die Schweiz ist wegen ihrer niedrigeren Steuern und Abgaben beliebt – dank eines einfachen Steuersystems. Allerdings: Die Lebenshaltungskosten der Schweiz liegen in vielen Gebieten über 50 Prozent höher als in Deutschland und im EU-Durchschnitt und ein Teil der finanziellen Vorteile werden durch höhere Lebenshaltungskosten wieder aufgezehrt. Die Mieten sind in der Schweiz besonders hoch und jeder sollte sehr gut vorher planen und kalkulieren, was von seinem höheren Einkommen am Monatsende übrig bleibt.
Und trotzdem: Für die Schweiz als Auswanderungsziel entscheiden sich die meisten. Besonders Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler verlegen ihre Berufstätigkeit gerne in die Schweiz. Auch Superreiche kommen gerne in das Alpenland – ins Steuerparadies. Denn wer dort nicht berufstätig ist, kann einfach die Pauschalbesteuerung beantragen. Das heißt für die Höhe der Steuern ist dann nicht das Einkommen ausschlaggebend, sondern nur die Lebenshaltungskosten.
Gerade die Pauschalsteuer hat viele Superreiche angelockt, was Widerstand unter den Schweizern hat wachsen lassen. Und so haben seit dem Jahr 2009 drei Kantone (Schaffhausen und Appenzell, Zürich, Ausserrhoden) das Privileg der Pauschalsteuer für Ausländer durch eine Volksabstimmung wieder abgeschafft.
Nachteile und Stolperfallen
Es ist für einen Ausländer sehr schwer, in der Schweiz Fuß zu fassen. Wer hierher kommt, muss sich nach der Anmeldung im neuen Wohnort schnellstmöglich um einen Arbeitsplatz kümmern. Dafür bleiben drei Monate Zeit. Sollte dies nicht gelingen, kann man die Aufenthaltsbewilligung auf maximal ein Jahr verlängern lassen.
Wie lange man sich in der Schweiz aufhalten darf, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag. Ist dieser beispielsweise auf zehn Monate befristet, bekommt man eine Bewilligung für den Aufenthalt nur für diese zehn Monate. Wer nicht zum Arbeiten in die Schweiz geht, wer also seinen Lebensabend dort verbringen möchte oder auch nur deshalb dort leben möchte, weil es sich dort scheinbar besser leben lässt, muss Folgendes nachweisen:
Notwendige finanzielle Mittel. Diese sind vorhanden, wenn sichergestellt ist, dass während des Aufenthalts in der Schweiz keine Sozialhilfeleistungen bezogen werden. Daher werden als Nachweis akzeptiert: Bargeld, Bankguthaben, Verpflichtungserklärung, Reisekrankenversicherung (Mindestdeckung 30.000 EUR) oder Bankgarantie einer schweizerischen Bank oder anderweitige vergleichbare Sicherheiten.